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Durch die Recyclingholzverordnung muss Altholz zur stofflichen und thermischen Verwertung getrennt erfasst werden, wodurch ab 01.01.2019 ein paar Änderungen bei der Erfassung bzw. Sortierung der Holzabfälle notwendig werden.
Der stofflichen Verwertung ist dabei der Vorrang vor der energetischen Verwertung der Holzabfälle zu geben. Sofern am Anfallstandort keine getrennte Erfassung möglich ist (Quellensortierung), muss eine Sortierung durch den Sammler erfolgen.
In den ÖWAV-Dokumenten sind beispielhaft Holzabfälle den beiden Fraktionen „Holz-stofflich“ und „Holz-thermisch“ zugeordnet. Die Dokumente sind als Leitfaden für die korrekte Einordnung der Abfälle gedacht.
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